Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching, Beratung, Training, Seminare und Workshops

 

§ 1 – Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen juergen.ruff.consulting, Jürgen Ruff, und seinen Auftraggebern bzw. Teilnehmern über Coaching, Beratung, Sparring, Trainings, Seminare, Workshops sowie damit zusammenhängende Präsenz-, Online- oder Hybridformate.

(2) Diese AGB gelten sowohl für individuell vereinbarte Leistungen als auch für offene Veranstaltungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende schriftliche oder in Textform bestätigte Vereinbarungen getroffen werden.

(3) Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Teilnahmebedingungen oder veranstaltungsbezogene Sonderregelungen haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

(4) Soweit sich ein Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB richtet, gelten verbraucherschützende Regelungen nur, soweit sie gesetzlich zwingend anwendbar sind.

 

§ 2 – Vertragsgegenstand und Leistungsarten

(1) Vertragsgegenstand können insbesondere folgende Leistungen sein:

  • Einzelcoaching und Executive Coaching,
  • Beratungs- und Sparringsleistungen,
  • offene Seminare, Trainings und Veranstaltungen,
  • Inhouse-Trainings, Teamworkshops und Moderationen,
  • digitale oder hybride Formate,
  • der Einsatz diagnostischer oder entwicklungsbezogener Tools, Profile und Testverfahren.

(2) Art, Umfang, Zielsetzung, Format, Teilnehmerkreis, Termine, Ort, Vergütung und sonstige Leistungsbestandteile ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung in Textform.

(3) Coaching, Beratung und Training sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 3 – Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Broschüren, in Vorträgen, in sozialen Medien oder in sonstigen Medien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Buchung.

(2) Ein Vertrag kommt je nach Angebotsform zustande:

  • bei individuellen Leistungen durch Annahme eines Angebots in Textform,
  • bei offenen Veranstaltungen durch Buchungsbestätigung oder Rechnungsstellung,
  • bei Online-Buchungen durch den in der Buchungsstrecke vorgesehenen Abschlussprozess und die anschließende Bestätigung.

(3) Terminreservierungen, Kontaktanfragen oder unverbindliche Erstgespräche begründen für sich allein noch keinen Vertrag über eine kostenpflichtige Hauptleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wird.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anmeldungen oder Buchungen innerhalb angemessener Frist anzunehmen oder abzulehnen, sofern dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa fehlende Plätze, unpassende Zielgruppe, nicht erfüllte Teilnahmevoraussetzungen oder organisatorische Gründe.

 

§ 4 – Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich.

(3) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei offenen Seminaren oder Trainings kann der Anbieter Vorauszahlung verlangen. Bei Inhouse-Leistungen, Beratungen oder Workshops können Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder eine vollständige Vorab-Rechnung vereinbart werden.

(5) Reise-, Übernachtungs-, Transfer-, Park- und sonstige vereinbarte Nebenkosten bei Inhouse-Leistungen trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 5 – Durchführung, Termine und Leistungsänderungen

(1) Ort, Zeit, Dauer, Ablauf und Format der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische, organisatorische oder technische Änderungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich verändern und für den Kunden zumutbar sind.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Referenten oder Moderatoren aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung, durch gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

(4) Leistungen können, soweit sachlich geboten oder organisatorisch erforderlich, auch online oder hybrid durchgeführt werden, sofern dies für die Teilnehmer zumutbar ist und der Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

§ 6 – Mitwirkungspflichten und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Durchführung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen. Dazu gehören insbesondere vollständige Angaben bei Buchung oder Anmeldung, die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen und – bei Online-Formaten – das Vorhalten einer funktionsfähigen technischen Ausstattung.

(2) Bei Inhouse-Trainings oder Workshops stellt der Auftraggeber die vereinbarten Räume, Zugänge, Ansprechpartner und die erforderliche Technik rechtzeitig zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, nur solche Personen anzumelden oder teilnehmen zu lassen, die der vereinbarten Zielgruppe entsprechen und für das jeweilige Format geeignet sind.

 

§ 7 – Besondere Bestimmungen für Coaching

(1) Coaching ist eine klientenzentrierte, lösungs- und entwicklungsorientierte Dienstleistung und ersetzt keine Psychotherapie, medizinische Behandlung oder sonstige Heilbehandlung.

(2) Die Teilnahme an Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zu eigenverantwortlicher Mitarbeit voraus.

(3) Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für eigene Entscheidungen, Handlungen und Ergebnisse innerhalb und außerhalb des Coachings.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, ein Coaching abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn aus fachlicher Sicht erkennbar ist, dass die Leistung nicht geeignet ist oder eine andere Form professioneller Unterstützung angezeigt erscheint.

 

§ 8 – Besondere Bestimmungen für offene Seminare und Trainings

(1) Offene Seminare und Trainings richten sich an die in der jeweiligen Ausschreibung bezeichnete Zielgruppe.

(2) Der Anbieter kann die Teilnehmerzahl begrenzen und Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigen.

(3) Seminarunterlagen, Zugänge, Vorabinformationen oder organisatorische Hinweise können elektronisch übermittelt werden.

(4) Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist, sofern dem keine sachlichen Gründe entgegenstehen, bis zum Veranstaltungsbeginn möglich. Bereits eingesetzte personengebundene Leistungen oder Drittanbietergebühren können hiervon ausgenommen sein.

 

§ 9 – Besondere Bestimmungen für Inhouse-Workshops, Moderationen und individuelle Formate

1) Termin, Ort, Dauer, Thema, Zielgruppe und Teilnehmerzahl werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, umfasst das Honorar die Vorbereitung, ein Vorgespräch, die Durchführung sowie eine angemessene Nachbereitung. Zusätzliche Leistungen, insbesondere weitergehende Konzeptarbeit, zusätzliche Abstimmungsrunden, Zusatztermine oder Sondermaterialien, werden gesondert vergütet.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten räumlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen rechtzeitig vorhanden sind. Bei Online- oder Hybridformaten gilt dies entsprechend für Zugänge, Plattformen, Technik und Ansprechpartner.

§ 10 – Umbuchung, Stornierung und Rücktritt durch Kunden

(1) Für offene Seminare und Trainings gilt, sofern in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist:

  • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung,
  • bei Absage im Zeitraum von weniger als vier Wochen bis einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent der vereinbarten Vergütung,
  • bei Absage innerhalb von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90 Prozent der vereinbarten Vergütung.

(2) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bei offenen Veranstaltungen grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern keine personenbezogenen Drittleistungen, Profile, Lizenzen oder sonstigen bereits entstandenen Individualkosten entgegenstehen.

(3) Für individuell vereinbarte Inhouse-Workshops, Moderationen oder vergleichbare Formate gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde:

Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn kostenfrei,

bei Rücktritt ab dem 39. Tag vor Leistungsbeginn ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen wurde.

(4) Stornierungen, Rücktrittserklärungen und Umbuchungswünsche bedürfen mindestens der Textform, etwa per E-Mail.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den vertraglichen Stornierungsregelungen unberührt.

§ 11 – Absage, Ausfall und Verschiebung durch den Anbieter

(1) Der Anbieter ist berechtigt, offene Veranstaltungen oder sonstige Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in ein anderes zumutbares Format zu überführen. Wichtige Gründe sind insbesondere zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung oder Ausfall des Referenten, höhere Gewalt, behördliche Vorgaben oder erhebliche technische Störungen.

(2) Bereits gezahlte Vergütungen für ausfallende Leistungen werden nach Wahl des Kunden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet, soweit keine einvernehmliche Umbuchung erfolgt.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

§ 12 – Verbraucherwiderruf

(1) Sofern ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen wird und kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegt, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.

(2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu Fristen, zur Ausübung und zu den Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher im Rahmen des jeweiligen Buchungsprozesses oder Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt wird.

(3) Die vertraglichen Regelungen zu Stornierung, Umbuchung oder Rücktritt gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als sie nicht mit zwingenden gesetzlichen Widerrufsrechten kollidieren.

§13 – Online-Formate, Zugangsdaten und technische Voraussetzungen

(1) Bei Online- oder Hybridformaten erhält der Kunde bzw. Teilnehmer die erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig vor Leistungsbeginn.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme zu schaffen, insbesondere stabile Internetverbindung, geeignete Hard- und Software sowie erforderliche Audio-/Video-Funktionalität.

(4) Aufzeichnungen von Online-Sitzungen, Seminaren oder Workshops durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und – soweit erforderlich – weiterer Beteiligter zulässig.

(5) Kommt es zu kurzfristigen technischen Störungen, werden die Parteien nach Möglichkeit gemeinsam eine angemessene Ersatzlösung finden, etwa Fortsetzung, Nachholung, Terminverschiebung oder Ersatzformat.

§ 14 – Typologien, Präferenzprofile und Testverfahren

(1) Werden im Rahmen einer Leistung Typologien, Präferenzprofile oder Testverfahren eingesetzt, gelten ergänzend die im jeweiligen Angebot, in der Einladung oder in der Leistungsbeschreibung benannten Besonderheiten.

(2) Sofern für ein Profil oder Testverfahren ein Online-Fragebogen auszufüllen ist, entstehen die entsprechenden Kosten grundsätzlich mit Abschluss des Fragebogens, sofern dies dem Teilnehmer vorab mitgeteilt wurde.

(3) Ergebnisse, Profile oder Auswertungen werden grundsätzlich im Rahmen der gebuchten Leistung erläutert. Eine gesonderte Ausgabe, Nachbesprechung oder Einzelinterpretation kann zusätzlich vergütungspflichtig sein.

(4) Soweit Ergebnisse gespeichert werden, erfolgt dies nur im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise. 

 

§ 15 – Unterlagen, Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche Konzepte, Inhalte, Unterlagen, Präsentationen, Handouts, Arbeitsblätter, Modelle, Methodenbeschreibungen und sonstige Materialien des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Sie dürfen ausschließlich für die Zwecke der jeweils gebuchten Leistung und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

(3) Lehr- und Arbeitsmaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters, soweit eine Eigentumsübertragung überhaupt vorgesehen ist.

 

§ 16- Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für das Erreichen bestimmter persönlicher, wirtschaftlicher, gesundheitlicher oder unternehmerischer Ergebnisse wird keine Haftung übernommen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger eingesetzter Personen des Anbieters.

 

§ 17 – Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechten, Kontaktmöglichkeiten sowie ggf. zu Newsletter- oder Marketingkommunikation ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.

(3) Eine Nutzung personenbezogener Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nur im gesetzlichen Rahmen oder auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

 

§ 18 – Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Stand dieser AGB: Juni 2026.